AGB
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Umfang
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Collogia AG (nachfolgend Collogia genannt) mit ihrem Vertragspartner (nachstehend Auftraggeber).
1.2 Inhalte
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von Collogia vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Collogia absenden.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 Zusammenarbeit
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Steuern
Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt die Collogia selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
3. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Ein Vertrag mit der Collogia kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Dienstleistungsvertrag beschrieben.
4. VERTRAGSDAUER UND VERGÜTUNG
4.1 Dauer und Kündigung
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 3 Wochen zum Monatsende vereinbart. Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn Collogia ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt vor Beginn des Vertrages, ist der Collogia für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen.
4.2 Preisfindung
Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.
4.3 Fristen
Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Collogia ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Kosten
Barauslagen und besondere Kosten, die der Collogia auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Ausweisung
Sämtliche Leistungen der Collogias verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
5. LEISTUNGSUMFANG
Die von Collogia zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.1 Koordination
Collogia wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Ist der Collogia die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat sie den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.2 Arbeitsmaterialien
Der Collogia stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
6. VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
Collogia verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
7. HAFTUNG
7.1 Grundlage
Collogia haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Collogia ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Collogia in demselben Umfang.
7.2 Umfang
Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8. GERICHTSSTAND
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Collogia.
9. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.